Google verliert Rechtsstreit um E-Mail-Adresse im Impressum Anbieter von Internetdiensten müssen im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben, unter der die Nutzer tatsächlich auch Kontakt mit dem Dienstanbieter aufnehmen können. Nach dem Telemediengesetz müssen Internet-Dienstleister ständig eine unmittelbar erreichbare E-Mail-Adresse im Impressum bereit. Die E-Mail muss dem Verbraucher die schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen.