Wirtschaftskanzlei für Produktsicherheit – Stuttgart
Fachanwalt Görtz berät seit vielen Jahren Unternehmen aus dem In- und Ausland in Fragen der Produkthaftung und Produktsicherheit- Product Compliance.
Produktsicherheit – in Deutschland und Europa
Spezielle CE-Richtlinien – z.B. für Niederspannung, EMV, Funkanlagen, Spielzeug, Persönliche Schutzausrüstung, … sowie CE-Verordnungen wie etwa die Maschinenverordnung bestimmen zusammen mit der Marktüberwachungsverordnung die Vorgaben und Anforderungen für harmonisierte b2b- und b2c-Produkte. Für nicht harmonisierte Verbraucherprodukte ist 2023 die EU-Produktsicherheitsverordnung (2023/988/EU – GPSR) hinzugekommen, deren Regelungen seit dem 13.12.2024 zu beachten sind.
Neben der technisch-konstruktiven Produktsicherheit finden sich in den Vorschriften insbesondere Regelungen zur formalen Produktsicherheit. Auch diese sind für die Erfüllung der Produktkonformität zwingend zu beachten.
Wir reden hier zum einen um Produktkennzeichnungen (z.B. CE) und die Ausweisung der Hersteller- und Produktangaben. Nicht minder bedeutsam sind die technischen Unterlagen, eine ordnungsgemäße Risikobewertung sowie die Erstellung einer Bedienungs- bzw. Betriebsanleitung mit den notwendigen Warn- und Sicherheitshinweisen.
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur
Die Wirtschaftsakteure treffen unterschiedliche Pflichten. Diese richten sich danach, ob es sich um einen Hersteller – auch sog. Quasi-Hersteller, Einführer bzw. Importeur , Händler oder um einen vom Hersteller Bevollmächtigten mit Sitz in der EU handelt. Die Pflichten und Anforderungen des europäischen Produktsicherheitsrechts sollen die Endnutzer bzw. Verbraucher vor möglichen Produktgefahren schützen und die staatlichen Behörden (Marktaufsicht) befähigen, die dazu notwendigen Maßnahmen anzuordnen und umzusetzen.
Für die Feststellung der Produktsicherheit bedarf es stets einer sog. Konformitäts- bzw. Risikobewertung anhand der einschlägigen Vorschriften und Gefährdungspotentialen. Die Risikobewertung konnte sich bislang an den RAPEX-Leitlinien orientieren, die jüngst um Vorgaben zum Safety-Gate-Portal ergänzt wurden.
Unterliegen Produkte bestimmten harmonisierten Vorschriften (z.B. DIN-Normen), genügt für die Vermutung der Konformität in aller Regel die Erfüllung der Prüfanforderungen dieser Normen durch geeignete Untersuchungen und Prüfberichte zuständiger Prüfinstitute.
Wichtige Bestandteile des Produktsicherheitsrechts sind:
– CE-Kennzeichnung
– EU-Konformitätserklärung
– Risikobewertung
– technische Unterlagen
– Bedienungs- bzw. Betriebsanleitung
Nicht-Konformität = Mangel
Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben des Produktsicherheitsrecht im b2b-Geschäft regelmäßig eine mangelhafte Beschaffenheit und damit Gewährleistungsrechte der Käufer bzw. Auftraggeber begründen können.
In zahlreichen verfahren haben Gerichte allein auf Grund dahingehender formaler und/oder materieller Unzulänglichkeiten die Mangelhaftigkeit von Maschinen festgestellt und einer beantragten Rückabwicklung stattgegeben.
Sanktionen und Anordnungen der Marktaufsicht
Treten bei einem Produkt Probleme auf, die Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen der CE-Richtlinien oder Produktgefahren zu Tage fördern, müssen Hersteller, Einführer und Händler umgehend reagieren. Es ist dringend zu prüfen, ob Meldungen an die Behörden, Produktrückrufportale bzw. nunmehr das Safety-Gate-Portal zu veranlassen sind und welche Maßnahmen geeignet und notwendig sind, die fehlende Konformität dieser Produkte zu beheben.
Es muss auch stets damit gerechnet werden, dass die Marktaufsichtsbehörden bestimmte Produkttypen branchenübergreifend einer Stichprobenprüfung unterziehen, wie es z.B. 2021/2022 für den Bereich von Computern/Notebooks nach der Ökodesign-RL (2009/125/EG) der Fall war oder bei Maschinen wegen nicht CE-konformer, unsicherer Laserschutzfenster erfolgt ist oder wie auch jüngst wegen handelsüblicher Küchengeräte. Die Liste, in denen wir Unternehmen zu unterschiedlichen Produkten gegenüber Maßnahmen der Marktaufsicht beraten haben, ließe sich beliebig fortsetzen.
Abmahnrisiken
Marktteilnehmer müssen jederzeit damit rechnen, dass betroffene Verbraucher und Endkunden, insbesondere aber Wettbewerber die Nicht-Konformität zum Gegenstand einer Abmahnung machen und auf Unterlassung des weiteren Vertriebs betroffener Produkte klagen.
Görtz Legal – Kanzlei für Produktsicherheit
Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmen effizient und rechtssicher in Fragen der Produktsicherheit im Nicht-Lebensmittelbereich. Dies beinhaltet die Unterstützung in der Durchführung der Konformitäts- und Risikobewertung nach den einschlägigen Vorschriften wie auch bei der Erstellung von Bedienungs- bzw. Betriebsanleitungen, Etiketten für die Hersteller- und Produktangaben und den fachlichen Austausch mit den Marktaufsichtsbehörden bei Anordnungen gegenüber unseren Mandanten.
In einer Vielzahl von Fällen haben wir Unternehmen erfolgreich beim Auftreten einer Produktgefahr bzw. behördlichen Stichprobenprüfung, Anordnung oder sonstigen und Nachfragen unterstützt und beraten.
Dominik Görtz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht