Görtz – Legal
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Wirtschaftskanzlei für Produktsicherheit – Stuttgart

Görtz Legal ist eine auf Angelegenheiten zur Produktsicherheit spezialisierte Wirtschaftskanzlei.

Rechtsanwalt Görtz berät als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht seit vielen Jahren erfolgreich Unternehmen aus dem In- und Ausland in Fragen der Produkthaftung und Produktsicherheit- Product Compliance.

Produktsicherheit – in Deutschland und Europa

Die vielfältigen Fragen im nationalen und europäischen Produktsicherheitsrecht bestimmten die Entwicklung von Produkten und deren Herstellungsprozesse. Für den Vertrieb der Produkte in der Europäischen Union bedarf es der notwendigen Dokumentation und ggfs. CE-Kennzeichnung.

Wer ist für was verantwortlich?

Die Wirtschaftsakteure treffen unterschiedliche Pflichten. Diese sind abhängig davon, ob es sich um Hersteller, sog. Quasi-Hersteller, Inverkehrbringer, Händler oder einen vom Hersteller Bevollmächtigten mit Sitz in der EU handelt. Die Pflichten und Anforderungen des europäischen Produktsicherheitsrechts haben den Zweck die Endnutzer bzw. Verbraucher vor möglichen Produktgefahren zu schützen.

Den Marktaufsichtsbehörden kommt im Produktsicherheitsrecht eine zentrale Rolle zu. Sie unterstützen Unternehmen in diesen Fragen und erteilen Hinweise für notwendige Änderungen in der Produktdokumentation und Produktion. Bei Versäumnissen der Unternehmen können die Marktaufsichtsbehörden, hierzulande die Regierungspräsidien insbesondere Kontrollmaßnahmen sowie Rücknahme- und Rückrufanordnungen treffen.

Für die Feststellung der Produktsicherheit eines Produktes bedarf es stets einer sog. Konformitäts- bzw. Risikobewertung – für Verbraucherprodukte die sog. RAPEX-Bewertung.

Richtlinien, Verordnungen und Vorschriften des Produktsicherheitsrecht

Alle Wirtschaftsakteure müssen sich genau mit den rechtlichen Vorgaben für den Vertrieb von Waren in der EU befassen und ihren Betrieb fit für die Anforderungen der vielfältigen Richtlinien und Verordnungen machen. Dies gilt insbesondere für die rechtlichen Vorgaben im Maschinenbau, Elektro- und Batterietechnik sowie für sonstige Niederspannungs- oder Funkanlagengeräte aber nicht minder wichtig für Medizinprodukte, Produkte der persönlichen Schutzausrüstung wie auch für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Spielzeug.

Darüber hinaus sind neben den spezifischen Harmonisierungs- bzw. CE-Richtlinien auch die sich laufend ändernden Vorgaben für Materialeigenschaften nach der Bedarfsmittelverordnung, der RoHs-Richtlinie oder der REACH-Verordnung zu beachten.

Wichtige Bestandteile des Produktsicherheitsrechts sind eine (1) gesetzeskonforme Produktentwicklung, (2) Produktherstellung nebst Risikobewertung und (3) Dokumentation. Nur dann darf eine von den einschlägigen CE-Harmonisierungsrichtlinien geforderte CE-Kennzeichnung vom Hersteller auf dem Produkt erfolgen:

– CE-Kennzeichnung
– EU-Konformitätserklärung
– EU-Baumusterprüfbescheid
– technische Unterlagen
– Bedienungs- bzw. Betriebsanleitung

Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben des Produktsicherheitsrecht im B2B-Geschäft regelmäßig eine mangelhafte Beschaffenheit und damit Gewährleistungsrecht der Käufer begründen können.

Mögliche Sanktion für das Inverkehrbringen unsicherer bzw. nicht gesetzeskonformer Produkte

Treten bei einem Produkt Probleme auf, die Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen der CE-Richtlinien oder Produktgefahren zu Tage fördern, müssen Hersteller und Lieferanten umgehend reagieren. Es ist dringend zu prüfen, ob  Meldungen an die Behörden, Produktrückrufportale bzw. RAPEX zu veranlassen sind.

Es muss auch stets damit gerechnet werden, dass die Marktaufsichtsbehörden bestimmte Produkttypen branchenübergreifend einer Stichprobenprüfung unterziehen, wie es z.B. 2021/2022 für den Bereich von Computern /Notebooks nach der Ökodesign-RL (2009/125/EG) oder bei Maschinen wegen nicht CE-konformer, unsicherer Laserschutzfenster der Fall war.

Ferner müssen Marktteilnehmer jederzeit damit rechnen, dass betroffene Verbraucher, Endkunden oder sonstige Marktteilnehmer Verstöße wegen unsicherer bzw. nicht gesetzeskonformer Produkte bzw. Produktdokumentation den Marktaufsichtsbehörden melden und Wettbewerber dies als Wettbewerbsverstoß (UWG) abmahnen. Dies ist mit vorausschauenden Maßnahmen und Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu vermeiden.

In allen Fällen sind die Marktteilnehmer verpflichtet nachzuweisen, dass ihr Produkte sicher und die Anforderungen der rechtlich einwandfreien Dokumentation, Kennzeichnung und Zertifizierung erfüllt sind.

Görtz Legal – Kanzlei für Produktsicherheit

Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmen effizient und rechtssicher in Fragen der Produktsicherheit.  Dies beinhaltet die Unterstützung in der Durchführung der Konformitäts- und Risikobewertung nach den einschlägigen Vorschriften wie auch bei der Erstellung von Bedienungs- bzw. Betriebsanleitungen.

In einer Vielzahl von Fällen haben wir Unternehmen bereits erfolgreich beim beim Auftreten einer Produktgefahr bzw. behördlichen Stichprobenprüfung und Nachfragen erfolgreich unterstützt und beraten. Dies erfordert Kenntnis der erforderlichen Maßnahmen, das notwendige Fingerspitzengefühl in der Kommunikation sowie eine rasche, effiziente und lösungsorientierte Bearbeitung der Vorgänge.

Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung beraten wir Sie rechtssicher in den Bereichen des Produktsicherheitsrechts:

– Konformitäts- und Risikobewertung
– Gefahrenanalyse
– RAPEX-Risikobewertung
– Technische Unterlagen, Betriebsanleitung
– EU-Konformitätserklärung
– CE-Kennzeichnung
– Produktrückruf

Dominik Görtz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht