Görtz Legal: Wirtschaftskanzlei für Produktsicherheit in Stuttgart
Rechtsanwalt Görtz berät seit über 20 Jahren zahlreiche Unternehmen aus dem In- und Ausland in Fragen der Produkthaftung, Produktsicherheit und Produkt Compliance.
Produktsicherheit – in Deutschland und Europa
Spätestens mit der Geltung der EU-Produktsicherheitsverordnung (EU/2023/988) ab dem 13.12.2024 hat das Produktsicherheitsrecht an erheblicher Bedeutung in der Produktentwicklungs-, -herstellungs- aber insbesondere auch -Vertriebsphase erlangt. Die Wirtschaftsakteure unterliegen teils weitreichenden Verpflichtungen, deren Einhaltung die zuständigen Marktaufsichtsbehörden im Einzelfall überprüfen und jederzeit von Wettbewerbern moniert werden kann. Folgen können Warenrückrufe oder Vertriebsverbote sein.
Spezielle CE-Richtlinien – z.B. für Niederspannung, EMV, Funkanlagen, Spielzeug, Persönliche Schutzausrüstung, … sowie CE-Verordnungen wie etwa die neue EU-Maschinenverordnung, EU-Batterieverordnung und der Cyber Resilense Act bestimmen die Vorgaben und Anforderungen für die Herstellung und Inverkehrbringung von Waren im europäischen Wirtschaftsraum.
Neben der technisch-konstruktiven – sog. materiellen – Produktsicherheit finden sich in den Vorschriften bestimmte formale Anforderung an notwendige Prozesse, Unterlagen und die Produktkennzeichnung, so insbesondere zu
Produkt- und Herstellerangaben auf dem Produkt
CE-Kennzeichnung
Risikoanalyse und Konformitätsbewertung
Betriebsanleitung sowie Sicherheits- und Warnhinweise
Non-Konformität als Sachmangel?
Verstöße gegen die Vorgaben des Produktsicherheitsrechts stellen regelmäßig einen Sachmangel dar. Dies gilt im Besonderen im b2b-Geschäft auf Grund der fehlenden Verwendbarkeit der Ware, wegen des Inverkehrbringungsverbotes und der Nichtverkäuflichkeit nicht konformer Produkte.
Die Non-Konformität lässt sich relativ einfach als Sachmangel anführen und vor Gericht beweisen. Oft reicht dies für die Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, einschließlich Rücktritt und Schadensersatz.
Sanktionen und Anordnungen der Marktaufsicht
Treten bei einem Produkt Probleme auf, die formelle Versäumnisse oder gar konkrete Produktgefahren zu Tage fördern, müssen die Wirtschaftsakteure rasch handeln:
– ist eine offizielle Meldung an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden über das Safety-Gate-Portal zu veranlassen?
– sind Waren aus dem Feld zurückzurufen? Wie können erkannte materielle oder formelle Probleme und Mängel gelöst und behoben werden?
– welche Informationen sind Vertragspartnern in der Lieferkette aber auch den Endkunden der Produkte zu erteilen?
Es muss stets immer damit gerechnet werden, dass die Marktaufsichtsbehörden bestimmte Produkttypen branchenübergreifend einer Stichprobenprüfung unterziehen und auf Grund einer Verbrauchermeldung aktiv werden.
Abmahnrisiken
Nicht selten werden Marktaufsichtsbehörden auf Grund einer Meldung eines Wettbewerbers tätig und leiten ein verwaltungsrechtliches Verfahren ein. Daneben können Wettbewerber Unternehmen, die gegen die Vorgaben des Produktsicherheitsrechts verstoßen relativ einfach und erfolgreich vor den Zivilgerichten auf Unterlassung des Vertriebs nicht sicherer Produkte verklagen.
Görtz Legal – Kanzlei für Produktsicherheit und Produkt Compliance
Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmen in Fragen der Produktsicherheit. Wir unterstützen unsere Mandantin bei der Erfassung und Umsetzung der gesetzlichen materiellen und formellen Produktsicherheitsanforderungen. Das beinhaltet auch einen prüfenden Blick auf eine Risikoanalyse, die Bedienungsanleitung und die Aufmachung und Kennzeichnung der Produkte und Verpackungen.
Tritt eine Produktgefahr auf, unterstützen wir bei den gebotenen Maßnahmen, einschließlich der Erstellung und Verlautbarung einer Sicherheitswarnung oder Durchführung eines Produktrückrufes.
Das Produktsicherheitsrecht findet immer stärker Eingang in Hersteller- und Lieferverträge sowie Vetriebsvereinbarungen. Hierbei zeigt sich unsere langjährige Erfahrung mit zahlreichen Fragen des Produktsicherheitsrechts als großer Vorteil in der Vertragsgestaltung und bei Vertragsverhandlungen.
Dominik Görtz Rechtsanwalt
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht