Auf dem Gebiet des Dienstvertragsrechts beraten und vertreten spezialisierte externe Kooperationsanwälte unserer Kanzlei Unternehmen wie auch deren Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und leitende Angestellten in allen Fragen des Dienstvertragsrechts. Zu deren Leistungsspektrum gehören:
- Rechtliche und taktische Begleitung der Unternehmen bzw. der Führungskräfte bei Bestellung und Abberufung, sowie beim Abschluss und Beendigung von Dienstverträgen
- Gestaltung der Anstellungs- bzw. Dienstverträge für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte
- Entwicklung und Gestaltung von leistungsorientierten Management-Vergütungs- und Incentive-Systemen
- Fragen der Entsendung ins Ausland und Prüfung der Entsendungsverträge
- Gestaltung und Optimierung der Aufhebungsverträge inklusive Abfindungsregelungen
- Dienstwagenrecht
- Zwischen- und Endzeugnis
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften (Managerhaftung) und Absicherung über D&O-Versicherungen
- Prozessführung vor den ordentlichen Gerichten in Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten, auch zur Organhaftung