Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer. Unsere Leistungen umfassen dabei sämtliche Fragestellungen des WEG-Rechts sowie Fragestellungen an den Schnittstellen zum Mietrecht.
Insbesondere betrifft dies:
- Auseinandersetzungen über Gebrauch und Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Fassung und Anfechtung von WEG-Beschlüssen
- Durchsetzung von wohnungseigentumsrechtlichen Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft / des einzelnen Wohnungseigentümers
- Forderungseinzug bei säumigen Wohngeldzahlern (inkl. Titulierung und Zwangsvollstreckung)
- Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter
- Unterstützung der Verwaltertätigkeit
- Beistand bei Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
- Insolvenz des Wohnungseigentümers