Görtz – Legal
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Kanzlei für Erbrecht Stuttgart

Ihre Anwälte von Görtz Legal beraten Unternehmer und Privatpersonen in Stuttgart vertrauensvoll und rechtssicher in Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt für Testament – Erbvertrag
Sie möchten ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag errichten? Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen des Erbrechts und der Übertragung Ihres Unternehmens auf die nachfolgende Generation. Als Erblasser bestimmen Sie die Regeln für die Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft nach Ihrem Ableben. Wir unterstützen Sie bei der passgenauen Ausgestaltung Ihres Erblasserwillens.

Rechtsanwalt Steiner berät Sie in allen erbrechtlichen Fragestellungen als Erblasser, Erbe wie auch Vermächtnisnehmer sowie als Pflichtteilsberechtigter.

Unsere anwaltliche Beratung im Erbrecht umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Testamente – Erbverträge
  • Pflichtteilsansprüche
  • Erbfall – international mit Auslandsbezug
  • Unternehmensnachfolge
  • Stiftungen, Familienstiftungen
  • Vollmacht & Patientenverfügung
  • Testamentsvollstrecker
  • Unsere anwaltliche Beratung umfasst selbstverständlich auch alle Fragen der Unternehmensnachfolge und vorweggenommenen Erbfolge.

    Steuerliche Aspekte sind im Erbrecht und der Unternehmensnachfolge stets relevant. Dazu erhalten Sie von wichtige Empfehlungen, die wir auch gerne mit Ihrem Steuerberatern abstimmen.

    Herr Rechtsanwalt Steiner hat den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht erfolgreich absolviert.

    Not-Testament & Generalvollmacht

    In bestimmten Lebenssituation empfiehlt es sich ein schlankes Not-Testament zu errichten und eine Generalvollmacht zu erteilen. Damit stellen Sie die Absicherung Ihrer Lieben für den Notfall sicher. Zudem tragen Sie damit dafür Sorge, dass Vertrauenspersonen Sie im Notfall versorgen und ohne die Gerichte vertreten können. Dies empfiehlt sich bei:

    – Hauskauf
    – Unternehmensgründung /-beteiligung
    – langerer (beruflicher) Auslandsaufenthalt
    – Patchwork-Familie

    Eine umfangreiche Ausgestaltung empfiehlt sich in der fortgeschrittenen Lebensphase, wenn eine künftige Abänderung wenig wahrscheinlich erscheint. Die Errichtung eines dann notariell zu beurkundenden Testaments oder Erbvertrages hat den Vorteil, dass Ihre Erben für Grundstücksfragen und Unternehmensbeteiligungen keine kostenpflichtigen Erbschein beantragen müssen.

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    Rechtsanwalt für Unternehmensnachfolge
    Sie möchten Ihr Unternehmen über Ihren Tod hinaus erhalten und in der Familie in geeignete Hände übergeben?

    Bei der Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen unterstützen wir Sie mit unserem Fachwissen im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht.

    Ziel ist es, kostenintensive Erbstreitigkeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Generationenwechsel zu schaffen. Bei einer Übertragung zu Lebzeiten ist sicherzustellen, dass Ihre Altersabsicherung den Fortgang des Unternehmens nicht behindert und steueroptimal ausgestaltet wird. Gestaltungsinstrumente sind etwa Leibrente oder Nießbrach sowie eine Testamentsvollstreckung für den Todesfall. Vorrang vor allem hat immer der Erblasserwille.

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    Rechtsanwalt für Pflichtteilsrecht
    Soll der Nachlass bestimmten Angehörigen nicht bzw. zu einem untergeordneten Teil zugewendet werden, sind die Regelungen des Pflichtteilsrechts zu berücksichtigen. Wir unterstützen Erblasser bei der Gestaltung zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen. Zudem beraten wir gesetzliche Erben bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

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    Rechtsanwalt im Erbfall – auch international mit Auslandsbezug
    Ist der Erbfall eingetreten, stellt das Nachlassgericht die Erben fest. Wir prüfen die Wirksamkeit und den Inhalt des Testaments oder des Erbvertrages sowie die Zuständigkeit des Nachlassgerichts und die Anwendbarkeit des einschlägigen nationalen Rechts.

    Viele Nachlassangelegenheiten haben eine Auslandsberührung:

    – ausländischer Wohnsitz
    – ausländische Immobilie
    – ausländischer Ehegatte

    Görtz Legal ist Mitglied eines internationalen Anwaltsnetzwerkes deutschsprachiger Anwälte (www.ile-connect.com). Mit unseren ausländischen Kollegen können wir Sie in allen internationalen Erb- und Übertragungsangelegenheiten aus einer Hand rechtssicher und effektiv beraten.

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    Rechtsanwalt für Vollmacht / Patientenverfügung
    Mit einer Patientenverfügung und Generalvollmacht können Sie heute Ihren Willen für die Zeit regeln, in der Sie nicht mehr für sich handeln können. Die Wirkung der Vollmacht entsteht mit der Aushändigung. Sie gilt im Fall postmortaler Errichtung über den Tod hinaus. Die Generalvollmacht kann zu Lebzeiten die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden.

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    Rechtsanwalt Görtz ist als zertifizierter Testamentsvollstrecker bei der Abwicklung und Verwaltung größerer und komplexer Erbfällen – insbesondere bei Gesellschaftsvermögen oder großem Immobilienbesitz – tätig.