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Rechtsanwalt für Testamentvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker ist verantwortlich für die Nachlasssicherung, Nachlassverwaltung und Nachlassverteilung.
Mit einem Testamentsvollstrecker lassen sich mögliche Konflikte zwischen den Angehörigen vermeiden. Zudem bewirkt die Testamentsvollstreckung die Sicherung des Nachlasses vor der Mitbestimmung bzw. dem Zugriff Dritter, wie etwa sorgeberechtigter Personen minderjähriger Erben sowie Gläubiger.

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstreckung (AGT) sind wir als Testamentsvollstrecker tätig und beraten Testamentsvollstrecker bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Hier beraten wir insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Nachlasssicherung & Nachlassverzeichnis
  • Verwaltung & Auseinandersetzung
  • Befugnisse & Pflichten
  • Abberufung aus wichtigem Grund
  • Testamentsvollstreckervergütung

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