Görtz – Legal
DE
EN
Sprache:

Rechtsanwalt für Managerhaftung

Risiken finanzieller Inanspruchnahme für Manager / Geschäftsführer

Die Haftungsrisiken der verantwortlichen Manager /Geschäftsführer und leitenden Angestellten haben sich in den letzten Jahren signifikant erhöht. Derzeit sind in Deutschland etwa 6.000 Managerhaftungsverfahren anhängig.

Die Wirtschaftsanwälte von Görtz Legal in Stuttgart beraten betroffene Manager bzw. geschädigte Unternehmen in allen Fallgestaltungen der Managerhaftung und damit verbundenen Fragen zur Ausgestaltung bzw. Überprüfung von Dienstverträgen und einer D&O-Versicherung.

Inanspruchnahme nach Ausscheiden aus dem Management

Vorstände, Geschäftsführer und Topmanager können nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen grundsätzlich nicht mehr damit rechnen, dass vergangenes Fehlverhalten für sie ohne Folgen bleibt. Dies gilt auch für ehemalige Unternehmensinhaber, die mit dem Verkauf ihres Unternehmens aus der Geschäftsführung ausscheiden.

Gerade bei M&A-Transaktionen liegt es in der Natur der Sache, dass die unternehmerisch „richtige“ Entscheidung sich erst nach der Unternehmensübertragung (Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf) herausstellt. Es ist daher umso wichtiger, dass die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen so dokumentiert werden, dass sie für dem beweisbelasteten Geschäftsführer/Vorstand auch nach seinem Ausscheiden noch verfügbar sind.

Spannungsfeld von unternehmerischem Handeln und Haftung

Dreh- und Angelpunkt der Managerhaftung ist die Frage, ob gesetzliche und vertragliche Pflichten in den Grenzen des unternehmerischen Ermessens eingehalten worden sind.

In der Praxis kommt den Haftungsvoraussetzungen der „Business Judgement Rule“ gemäß § 93 Abs. 1 S. 1 AktG besondere Bedeutung zu. Eine Verletzung organschaftlicher Pflichten ist danach ausgeschlossen, wenn der Manager bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Die Beweislast pflichtgemäßer Aufgabenwahrnehmung liegt hier bei dem betroffenen Vorstands bzw. Geschäftsführer.

In diesen Haftungsfällen kommt es auf exzellentes rechtliches Know-how, Erfahrung im Prozessrecht und strategische Weitsicht an, um eine Haftung erfolgreich abzuwehren bzw. durchzusetzen.

Bei Görtz Legal arbeiten Spezialisten für Wirtschafts- und Haftungsrecht. Wir legen großen Wert auf eine konstruktive Vorgehensweise und sachliche Kommunikation mit dem Beteiligten – dem geschädigten Unternehmen, dem betroffenen Manager und dem involvierten D&O-Versicherer, um eine rechtlich und wirtschaftlich angemessene Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.