Für den Mieter stellt das gemietete Objekt oft einen wichtigen Teil seiner persönlichen Existenz dar. Für den Vermieter ist es wichtig, dass sein Mietobjekt erhalten bleibt und die Miet- oder Pachtzahlungen zuverlässig eingehen.
Unsere auf das Mietrecht spezialisierten Anwälte beraten in allen Bereichen des Mietrecht:
– Gewerberaummiete
– Wohnraummiete
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.
Das Mietrechtsreferat wird schon viele jahre von Frau Rechtsanwältin Rüdlin. Sie hat 2017 den Fachanwaltslehrgang zum Mietrecht und WEG-Recht erfolgreich absolviert und vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Vertrags- und Streitfragen.
Zu unseren Tätigkeiten runds um Mietrecht gehört insbesondere:
- Erstellung und Überprüfung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen sowie Pachtverträgen
- Mietzin, Staffelmiete, Mieterhöhung, Mietspiegel, Wertsicherungsklausel
- Kündigung, fristlose Kündigung und sonstige Vertragsbeendigung
- Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung
- Mietmangel, Gewährleistung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht
- Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
- Prozessführung für Vermieter und Mieter (Räumungsprozesse etc.)
- Mietinkasso nebst Zwangsvollstreckung
Wir beraten unsere Mandanten im Mietrecht zielgerichtet, effizient und effektiv.