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Rechtsanwalt für Maschinen- & Anlagenbau

Projekte und Verträge im Maschinen- und Anlagenbau zeichnen sich meist durch eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligte, komplexe technische und rechtliche Aufgaben und Unterlagen sowie durch hohe Kosten und ein noch höheres Konflikt- und Regresspotential aus.

Werkvertrag & nebenvertragliche Verpflichtungen

Die Grundlage für ein erfolgreiches Anlagenbauprojekt wird in der Phase der Angebotserstellung, der Auswahl der Partner und beim Abschluss der erforderlichen Vertragsdokumentation gelegt. Versäumnisse zu Beginn, führen während der Ausführungsphase schnell zu Problemen.

In allen Projektphasen treten Konflikte auf, die zu rechtlichen Unsicherheiten, Abstimmungsschwierigkeiten und auch erhebliche Mehraufwands- und Regresskosten führen. Eine geschickte Vertragsgestaltung sowie die rechtssichere anwaltliche Begleitung bei aufkommenden Unstimmigkeiten in der Vertragsdurchführung können diese oftmals vermeiden und in jedem Fall zu einer guten Lösung beitragen.

Im Anlagenbau vereinbarten die Vertragsparteien mit den typischen werkvertraglichen Regelungen regelmäßig eine Vielzahl nebenvertraglicher Verpflichtungen, die es zu beachten gilt:

– Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
– Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)
– Entwicklungsvertrag (F&E-Vereinbarung)
– Wartungs- und Serviceverträge
– Ersatzteilversorgung
– Industrie 4.0 (Escrow-Vereinbarungen)

Mit unserer Expertise beraten wir unsere Mandanten als Auftraggeber bzw. Auftragnehmer in diesen Fragen im nationalen und internationalen Anlagengeschäft.

Inbetriebnahme & Abnahme

Die erfolgreiche Projektrealisierung wird durch eine vertragsgemäße Inbetriebnahme und Abnahme der Maschinen bzw. eines Anlagenteils erreicht. Die Voraussetzungen sind exakt und rechtssicher umzusetzen und genau mit allen Beteiligten zu dokumentieren. Lehnt der Auftraggeber die Abnahme ab, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten die rechtlich gesicherte Abnahme zu verlangen und durchzusetzen.

Grundsätzlich ergibt sich die Fälligkeit der Schlusszahlung mit der Inbetriebnahme und Abnahme. Hierzu haben sich Anforderungen etabliert, die anhand einer Betriebs- bzw. Verfügbarkeitsübergabe (BÜ70/96 bzw. VÜ70/96) definiert werden. Die Abnahme kann bei geeigneter Regelung sowohl durch den Auftraggeber als auch dessen Kunden erfolgen.

Rechtliche Expertise & technisches Verständnis

Wir beraten wir seit vielen Jahren Auftraggeber, Anlagenbetreiber und Auftragnehmer in allen Phasen eines Anlagenbauprojektes. Wir kennen die Komplexität der Projekte und der Aufgaben und bewahren so den Überblick.

Unsere Aufgabe ist es, für unserer Mandanten funktionsfähige und rechtssichere Lösungen bei der Leistungserfüllung, Abnahme, Vergütung sowie bei der Durchsetzung bzw. Vermeidung von Pönalen, Gewährleistungs- und sonstige Regressansprüchen zu erzielen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Anlagenbau

  • Anwaltliche Begleitung bei der Gestaltung, Durchführung und Projekt-Realisierung
  • Rechtliche Unterstützung bei Auseinandersetzungen und in Konfliktsituationen
  • Rechtliche Beratung bei Nachträgen und Vertragsergänzungen
  • Verhandlung und Gestaltung der erforderlichen Vertragsdokumente
  • Rechtliche Beratung in Fragen der Produktsicherheit
  • Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von vertraglichen Ansprüchen

Produktsicherheit & Maschinenrichtlinie

Durch die Vielzahl der von uns betreuten Anlagenbauprojekte und unserer einschlägigen Expertise im europäischen Produktsicherheitsrecht sind wir bestens mit den technischen und rechtlichen Anforderungen für den Betrieb und das Inverkehrbringen von Maschinen vertraut. Dies gilt im Besonderen für die Vorgaben nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Druckgeräte-Richtlinie und den entsprechenden Gesetzen und DIN-Normen.

Gerichte & Europa

Sofern erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten bei Prozessen vor den zuständigen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Für internationale Anlagenbauprojekte verfügen wir mit ILE-connect (www.ile-connect.com) über ein Netzwerk erfahrener ausländischer Wirtschaftsanwälte mit Erfahrung im Anlagenbau.

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