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Rechtsanwalt für Maschinen- & Anlagenbau

Projekte und Verträge im Maschinen- und Anlagenbau zeichnen sich meist durch eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligte, komplexe technische und rechtliche Anforderungen und Unterlagen sowie durch hohe Kosten und ein noch höheres Konflikt- und Regresspotential in der Vertrags- sowie Nacherfüllungsphase aus.

Rechtsanwalt Görtz, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, berät seit über 20 Jahren mittelständische Unternehmen und Großkonzerne in Anlagenbauprojekten einschließlich der Fragen der Produktsicherheit – insbesondere nach der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG und mit Blick auf Januar 2027 nach der neuen EU-Maschinenverordnung EU/2023/1230 und weiter anwendbaren Richtlinien und Verordnungen (REACH, RoHS, EMV, …).

Werkvertrag & nebenvertragliche Verpflichtungen

Die Grundlage für ein erfolgreiches Anlagenbauprojekt wird in der Phase der Angebotserstellung einschließlich definiertem Lastenheft, der Auswahl der geeigneten Partner und beim Abschluss der erforderlichen Vertragsdokumentation gelegt. Versäumnisse zu Beginn, führen während der Ausführungsphase schnell zu Problemen.

In allen Projektphasen treten Konflikte auf, die zu rechtlichen Unsicherheiten, Abstimmungsschwierigkeiten und auch erheblichen Mehraufwands- und Regresskosten führen. Eine geschickte Vertragsgestaltung sowie die rechtssichere anwaltliche Begleitung bei auftretenden Problemen und Unstimmigkeiten in der Vertragsdurchführung können diese oftmals vermeiden und zu einer guten Lösung beitragen und anschließende Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Im Maschinen- und Anlagenbau vereinbaren die Vertragsparteien regelmäßig eine Vielzahl zusätzlicher nebenvertraglicher Verpflichtungen:

– Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
– Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)
– Entwicklungsvertrag (F&E-Vereinbarung)
– Wartungs- und Serviceverträge
– Ersatzteilversorgung
– Industrie 4.0 (Escrow-Vereinbarungen)

Mit unserer langjährigen Expertise beraten wir unsere Mandanten – als Auftraggeber oder Auftragnehmer des Anlagenbauprojektes – zu den rechtlichen Fragen im nationalen oder internationalen Anlagengeschäft.

Inbetriebnahme & Abnahme

Die erfolgreiche Projektrealisierung wird durch eine vertragsgemäße Inbetriebnahme und Abnahme der Maschinen bzw. eines Anlagenteils erreicht. Die Voraussetzungen sind exakt und rechtssicher umzusetzen und genau mit allen Beteiligten zu dokumentieren. Lehnt der Auftraggeber die Abnahme ab, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten die rechtlich gesicherte Abnahme zu verlangen und durchzusetzen. Im Idealfall sieht der Anlagenbauvertrag Regelungen zu einer fiktiven Abnahme bzw. im Fall des Abnahmeverzuges ausdrücklich vor. Umgekehrt muss es dem Auftraggeber möglich sein, die Abnahme wegen vorhandener Mängel abzulehnen und den Auftragnehmer anzuhalten, diese zu beheben und die Abnahmereife herbeizuführen.

Grundsätzlich ergibt sich die Fälligkeit der Schlusszahlung mit der Inbetriebnahme und Abnahme. Hierzu haben sich Anforderungen etabliert, die etwa anhand einer Betriebs- bzw. Verfügbarkeitsübergabe (BÜ70/96 bzw. VÜ70/96) definiert werden. Die Abnahme kann bei geeigneter Regelung sowohl durch den Auftraggeber als auch dessen Kunden erfolgen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne sachliche Gründe, helfen dem Auftragnehmer vertragliche Regelungen, die ihm eine einfache Durchsetzung seiner Werklohnansprüche ermöglichen.

Rechtliche Expertise & technisches Verständnis

Wir beraten seit vielen Jahren Auftraggeber, Anlagenbetreiber und Auftragnehmer in allen Phasen eines Anlagenbauprojektes. Wir kennen die Komplexität der Projekte, die üblichen Probleme und Lösungsmöglichkeiten bzw. Handlungswege in der rechtlichen Auseinandersetzung.

Unsere Aufgabe ist es, für unsere Mandanten funktionsfähige und rechtssichere Lösungen bei der Leistungserfüllung, Abnahme, Vergütung sowie Durchsetzung bzw. Vermeidung von Pönalen, Gewährleistungs- und sonstige Regressansprüchen zu erzielen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Maschinen- und Anlagenbau

  • Anwaltliche Begleitung bei der Gestaltung, Durchführung und Projekt-Realisierung
  • Rechtliche Unterstützung bei Auseinandersetzungen und in Konfliktsituationen
  • Rechtliche Beratung bei Nachträgen und Vertragsergänzungen
  • Verhandlung und Gestaltung der erforderlichen Vertragsdokumente
  • Rechtliche Beratung in Fragen der Produktsicherheit und -haftung
  • Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von vertraglichen Ansprüchen

Produktsicherheit & Maschinenrichtlinie

Durch die Vielzahl der von uns betreuten Anlagenbauprojekte und unserer einschlägigen Expertise im europäischen Produktsicherheitsrecht sind wir bestens mit den technischen und rechtlichen Anforderungen für den Betrieb und das Inverkehrbringen von Maschinen vertraut. Dies gilt im Besonderen für die Vorgaben nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der EMV- und RED-Richtlinie, …, den jeweiligen nationalen Gesetzen und einschlägigen DIN-Normen.

Ergänzend sind im Maschinen- und Anlagenbau zunehmend auch neue EU-Verordnungen zur Cybersicherheit (CRA), Künstlichen Intelligenz und Datennutzung (EU Data Act) zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Anwendung der neuen EU-Maschinenverordnung (2023/1230/EU), die ab dem 20.01.2027 zur Anwendung kommt und schon jetzt in aktuelle Entwicklungsprojekte einbezogen werden sollte.

Anlagenhersteller wie auch Maschinenimporteure unterliegen zusätzlich den Anforderungen der Marktüberwachungs-VO (EU/2019/1020). Neben den vielfältigen formellen Anforderungen etwa zur CE-Dokumentation, Bedienungsanleitung sowie Warn- und Sicherheitshinweise müssen sich alle im Maschinen- und Anlagenbau tätigen Wirtschaftsakteure mit den neuen gesetzlichen Anforderungen der einschlägigen Vorschriften schnell vertraut machen und die dazu notwendigen Prozesse mit einem funktionierenden Product Compliance Management System rasch umsetzen.

Ihr Rechtsberater im Maschinen- und Anlagenbau

Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft
Stuttgart

Rechtsanwalt Dominik Görtz
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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