Görtz – Legal
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Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Die umfassende Beratung von mittelständischen Unternehmen, Gesellschaftern und Organen der Gesellschaft (z.B. Gesellschafter, Beiräte, Aufsichtsräte) gehört zu den Kernkompetenzen von Görtz Legal.

Unternehmensgründung

Bereits bei der Unternehmensgründung sollte größte Sorgfalt auf die Wahl der richtigen Unternehmensform gelegt werden. Das deutsche Recht bietet zahlreiche Unternehmensformen (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG), die allesamt ihr Für und Wider haben. Wie beraten Sie bei der Wahl, der für Sie optimalen Unternehmensform.

Gesellschaftsverträge

Ein guter Gesellschaftsvertrag ist jener, der auf Ihre persönlichen Strukturen angepasst und bereits vorausschauend ausgestaltet ist. So sollte der Gesellschaftsvertrag nicht auf ein Minimum begrenzt sein, sondern bereits zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung Regelungen für den Fall von Gesellschafterstreitigkeiten, dem Ausscheiden von Gesellschaftern aber auch dem Erbfall enthalten.

Allerdings sollte der Gesellschaftsvertrag nicht nur die Interessen der Gesellschafter, sondern auch die existenziellen Interessen der Gesellschaft selbst schützen, die jenen der Gesellschafter bisweilen konträr sind. Das Gesellschaftsrecht bietet hier vielfältige Möglichkeiten der Ausgestaltung und Anpassung des Gesellschaftsvertrages auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Interessen.

„Laufende Beratung“

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht ist die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung  der Gesellschaft und deren Organe (Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Beirat. Aufsichtsrat) , auch im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten untereinander, bei Auseinandersetzungen zwischen der Gesellschaftern und Ihren Organen. Dazu gehören u. a.:

  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung
  • Interessenvertretung in Gesellschafterstreitigkeiten
  • Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse
  • Einziehung von Geschäftsanteilen

Unsere im Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrungen in Gesellschafterstreitigkeiten. Dabei geht es regelmäßig um vertraglich bzw. gesetzlich geregelte Gesellschafterrechte wie Stimmrechte, Informationsrechte, Minderheitsrechte oder das Recht auf Gewinnbeteiligung aber auch um Fragen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots sowie die Durchsetzung von Abfindungsansprüchen bei Beendigung der Gesellschafterstellung.

Umstrukturierung / Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf

Wir unterstützen Sie bei der Umstrukturierungen Ihres Unternehmens, sei es durch Aufspaltungen, Umwandlungen oder Verschmelzungen, der Gründung von Tochtergesellschaften oder der Errichtung von Konzernstrukturen. Auch beim Unternehmenskauf oder Verkauf werden Sie von uns kompetent begleitet.

Unsere Beratungstätigkeit im Überblick:

  • Wahl der Rechtsform bei Gesellschaftsgründung
  • Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
  • Haftungsfragen während der Gründungsphase
  • Einrichtung von Beiräten und Aufsichtsräten
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Vertretung bei Streitigkeiten
  • Beratung von Geschäftsführern, Beiräten/Aufsichtsräten und Gesellschaftern
  • Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer und Gesellschafter
  • Verhandlung von Abfindungsansprüchen ausscheidender Gesellschafter
  • Legal Due Diligence
  • Mergers & Acquisitions
  • Unternehmenskäufe in Form von Asset-Deals und Share-Deals
  • Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen
  • Fertigung von Verträgen und Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung der Organe von Unternehmen

Compliance

Die Wahrnehmung von Compliance-Aufgaben obliegt der Unternehmensleitung. Durch Schaffung von Compliance-Strukturen können Risiken von Bußgeld- und Schadensersatzzahlungen verringert und das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner in das Unternehmen gestärkt werden.

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