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Rechtsanwalt für Pflichtteilsansprüche

Das deutsche Erbrecht gewährt nahen Angehörigen den sog. Pflichtteil. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wir beraten Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im Erbrecht in allen Angelegenheiten des Pflichtteilsrechts – dies beinhaltet die außergerichtliche wie auch gerichtliche Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Pflichtteilsminimierung

Trotz dessen, dass das deutsche Erbrecht nahen Angehörigen den Anspruch auf einen Pflichtteil zuspricht, gibt es Gestaltungsvarianten mit deren Hilfe eine Minimierung oder gar ein Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen erreicht werden kann. Wer dies erreichen möchte, muss hierbei jedoch einige Fallstricke beachten und sich damit frühzeitig auseinandersetzen.

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