Görtz – Legal
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Das deutsche Erbrecht enthält zahlreiche Möglichkeiten die Nachfolge auf bzw. über die nächste Generation hinaus zu gestalten.

Unsere im Erbrecht spezialisierten Anwälte von GÖRTZ Legal unterstützen Sie dabei, Ihre Nachfolge optimal mit Ihnen auszuwählen, abzustimmen und umzusetzen. Hierzu stehe unterschiedliche Ausgangsvarianten zur Verfügung:

  • Einzeltestament
  • gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament
  • Behindertentestament
  • Erbvertrag

Ziel zahlreicher Erblasser ist es, alle gleich und gerecht zu behandeln. Vielfach setzten sich die zu verteilenden Vermögenswerte aber derart zusammen, dass dies nicht einfach oder gar unmöglich ist. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag derart zu gestalten, dass Konflikte unter Ihren Erben möglichst vermieden und Vermögenswerte gemäß Ihren Vorstellungen und Wünschen verteilt bzw. verwaltet werden.

„Wo es etwas zu verteilen gibt – sind Begehrlichkeiten nah“.

Die Umsetzung Ihres Erblasserwillens kann durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sichergestellt. Die Anordnung empfiehlt sich bei umfangreichen und komplexen Nachlassvermögen, mehreren Erben und Abkömmlingen und insbesondere bei minderjährigen Erben und Gesellschaftsvermögen.

Für internationale Erbfälle ermöglicht die EU-Erbrechtsverordnung seit dem 17.08.2015 die Regelung der Rechtswahl eines einheitlich anzuwendenden nationalen Rechts sowie einer Gerichtstandsvereinbarung. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern ein nahezu allen europäischen Ländern beraten wir Mandanten in internationalen Erbrechtsangelegenheiten – wie etwa bei der Testamentserrichtung, der Erbschaftsannahme, Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung.

Selbstverständlich haben wir bei unserer erbrechtlichen Beratung auch immer die Steuern im Blick. Unsere auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte sind auf Grund ihrer langjährigen Tätigkeit mit den Regelungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verrringerung der Erbschaftsteuer bestens vertraut.

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