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2. Januar 2019 - erstellt von Dominik Görtz
Neue Gesetze 2019 – Änderungen und Gesetzesneufassungen

Neues Jahr – neue Regelungen

 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt schrittweise an: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro/Std. und 9,35 Euro/Std. ab 2020.

Flexible Brückenteilzeit

Ab 01.01.2019 können Beschäftigte befristet in Teilzeit arbeiten und haben danach ein Rückkehrrecht zur vorherigen Arbeitszeit.

Qualifizieren für den digitalen Wandel – Arbeit 4.0

Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden Beschäftigte unterstützt, sich weiterzubilden und so auf den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung freistellen.

Auskunftspflicht von Vermietern

Die Mietpreisbremse wird transparenter. Vermieter müssen ab dem 01.01.2019 Auskunft geben, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Künftig genügt außerdem eine einfache Rüge, um zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzufordern.

Versicherungen: Transparenz durch verpflichtendes Infoblatt

Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab dem 01.01.2019 ein neues Informationsblatt Pflicht.

Versicherungsunternehmen müssen Kunden darin rechtzeitig vor der Unterschrift und auf maximal drei Seiten u. a. über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse informieren.

Recycling von Verpackungen

Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird die Recyclingquote deutlich erhöht. Dies vor allem für Kunststoff, Glas, Eisen, Aluminium, Papier, Getränkekartons und Verbundverpackungen.

Auch der Online-Handel muss sich zukünftig finanziell am Entsorgungssystem beteiligen.

Umwandlung britischer Limited

Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 10.10.2018 soll das Umwandlungsgesetz (UmwG) in den §§ 122a ff. um Vorschriften über die Hinein-Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften erweitert werden.

Hierdurch soll den vom Brexit betroffenen UK Limiteds eine Umwandlung z. B. in eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht ermöglicht werden.

Quellen: Pressemitteilung der BReg v. 27.12.2018; Pressemitteilung BMJV v. 10.10.2018.

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