Desinfektionsmittel aller Art sind zurzeit stark nachgefragt. Viele Internethändler bieten daher auch Desinfektionsmittel an. Doch hier droht eine tückische Abmahnfalle. Bei medizinischen Desinfektionsmitteln, wie beispielsweise dem beliebten Sterillium®, handelt es sich rechtlich gesehen um ein Arzneimittel. Wenn Humanarzneimittel über das Internet angeboten werden, ist zuvor eine Registrierung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) notwendig. […]