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5. November 2019 - erstellt von Dominik Görtz
Schadensersatz für eine unzulässige Klage in den USA

BGH Az. III ZR 42/19

Wenn zwei Unternehmen bei Ihren Geschäften einen Gerichtsstand vertraglich vereinbaren, müssen sie sich auch daran halten. Das hat der BGH jüngst entschieden.

Im konkreten Fall ging es um einen Streit vor einem District Court in den USA. Das US-Gericht erklärte sich auf Grund einer vertraglich vereinbarten Gerichtsstandsvereinbarung zu Gunsten eines deutschen staatlichen Gerichts für unzuständige und wie die Klage ab. Nach US-amerikanischen Prozessrecht konnte das Gericht keine Kostenerstattung zu Lasten des klagenden US-Unternehmens anordnen.

Auf eine Klage des vor dem unzuständigen US-Gericht verklagten deutschen Unternehmens hat der BGH entschieden, dass das in den USA zu Unrecht verklagte deutsche Unternehmen seine für das US-amerikanische Gerichtsverfahren entstandenen Prozesskosten von dem klagenden US-Unternehmen erstattet verlangen kann. Der BGH entschied: Wenn Parteien einen deutschen Gerichtsstand vereinbaren, dann votieren sie selbstverständlich auch für das Prinzip der Kostenerstattung.

Der entschiedene Fall hat grundsätzliche Bedeutung für deutsche Unternehmen im internationalen Wirtschaftsrecht und insbesondere in US-amerikanischen Vertragsbeziehungen. Denn wenn diese in den USA verklagt wurden, obwohl ein deutscher Gerichtsstand vereinbart war, bestand bisher ein hohes Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der BGH beantwortete die lange umstrittene Frage nunmehr im Sinne deutscher Unternehmen.

RA D. Görtz

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

 

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