Das OLG Köln hat entschieden, dass Änderungen eines Testaments grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden können. Voraussetzung ist dabei , dass die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind. Die Erblasserin hatte zunächst gemeinsam mit ihrem Ehemann einen Erbvertrag geschlossen, mit dem sie sich gegenseitig zu alleinigen […]