Görtz – Legal
DE
EN
Sprache:

8. Januar 2021 - erstellt von Dominik Görtz
Produktsicherheitsrecht und BREXIT 2021 – Auswirkungen auf die Produktkennzeichnung

I. CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung behält in Großbritannien trotz des erfolgten BREXIT 2021 noch ihre Gültigkeit. Unternehmen können die CE-Kennzeichnung für ihre Produkte zunächst weiterhin verwenden, wenn sie bestimmte Waren bis zum 31.12 2021 auf dem britischen Markt in Verkehr bringen wollen.

Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben für Produkte, die unter den Geltungsbereich einer oder mehrerer der in Europa geltenden Produktrichtlinien fallen und in denen eine CE-Kennzeichnung der betroffenen Produkte vorgesehen ist.

Wenn die EU ihre Vorschriften betreffend die CE-Harmonisierungsrichtlinien allerdings ändert und Hersteller ihre Produkte auf der Grundlage dieser neuen Vorschriften CE-kennzeichnen, so kann diese CE-Kennzeichnung bis zum 31. Dezember 2021 nicht mehr für das Inverkehrbringen in Großbritannien verwendet werden.

II. UKCA-Kennzeichnung

Die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) ist eine neue britische Produktkennzeichnung, die für Waren verwendet wird, die in Großbritannien (England, Wales und Schottland) in Verkehr gebracht werden. Sie gilt für die meisten Waren, für die bislang die CE-Kennzeichnung erforderlich war.

Die UKCA-Kennzeichnung wird auf dem Gebiet der EU oder Nordirlands nicht anerkannt. Hier ist nach wie vor die CE-Kennzeichnung oder die UK-Kennzeichnung (NI) erforderlich. Produkte, für deren Inverkehrbringen in der EU derzeit eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, benötigen auch weiterhin eine CE-Kennzeichnung.

Seit dem 1. Januar 2021 bleiben die grundlegenden technischen Anforderungen, die Hersteller erfüllen müssen, sowie die Konformitätsbewertungsverfahren, mit denen die Konformität nachgewiesen werden kann, jedoch weitgehend dieselben wie bislang.

Die UKCA-Kennzeichnung kann seit dem 1. Januar 2021 verwendet werden. Damit Unternehmen jedoch Zeit haben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, können Sie die CE-Kennzeichnung in den meisten Fällen noch bis zum 31. Dezember 2021 verwenden.

In einigen Fällen müssen Hersteller die neue UKCA-Kennzeichnung allerdings bereits ab dem 1. Januar 2021 auf Waren anbringen, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden sollen. Es wird empfohlen, die UKCA-Kennzeichnung deshalb so bald wie möglich vor diesem Datum zu verwenden. Darüber hinaus gibt es für einige bestimmte Waren abweichende Regelungen:

• Produkte, die nach dem alten „New Approach“ reguliert wurden,
• Produkte, die unter nationale Vorschriften fallen („nicht harmonisierter Bereich“) und
• bestimmte andere Güter wie z. B. medizinische Geräte, Bauprodukte, zivile Sprengstoffe und Produkte, die ein Ökodesign und eine Energieeffizienzkennzeichnung erfordern.
Hersteller müssen die neue UKCA-Kennzeichnung unmittelbar ab dem 1. Januar 2021 anbringen, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
• Das Produkt wird durch ein Gesetz erfasst, das die UKCA-Kennzeichnung erfordert.
• Für das Produkt ist eine Konformitätsbewertung durch Dritte erforderlich (z.B. eine Baumusterprüfung)
• Die bereits vorhandene Konformitätsbewertung wurde von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt und die Zertifikate wurden nicht vor dem 1. Januar 2021 von der britischen Stelle an eine von der EU anerkannte Stelle übertragen.
Dies gilt nicht für vorhandene Lagerbestände, die bereits vor dem 1. Januar 2021 für das Inverkehrbringen bereit war.

Quelle: CE-Newsletter Ausgabe 226

Kategorie(n): Tagged With: