10. März 2023 - erstellt von Dominik Görtz
Produktsicherheit: Schadensersatzanspruch gegenüber Architekten wegen fehlender CE-Kennzeichnung
Leitsatz: Allein die fehlende CE–Kennzeichnung vermag im Verhältnis zum Verbraucher einen Sachmangel nicht zu begründen.
- Die CE–Kennzeichnung eines Produktes kann für dessen Mangelfreiheit nicht entscheidend sein, weil sie keine Aussage darüber trifft, ob das Produkt den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Vielmehr dient die CE–Kennzeichnung der Erleichterung des Handels mit Bauprodukten auf dem europäischen Markt. Sie stellt aber keine Qualitätsanforderungen an die Bauprodukte selbst, sondern legt nur einen einheitlichen Prüfstandard fest.
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