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Datenschutz: Die Zeiterfassung per Fingerabdruck

Die digitale Zeiterfassung mittels Fingerprint sichert in vielen Unternehmen die genaue Erhebung und Abrechnung von Arbeitszeiten und schützt Unternehmen davor, dass Mitarbeiter für Kollegen „mitstempeln“. Datenschutzrechtlich bietet sie gleich mehrere Fallstricke:

In der Regel werden bei der Zeiterfassung mittels Fingerprint zunächst aus den Fingerabdrücken die sog. „Minutien“ (individuelle Fingerlinienverzweigungen) extrahiert. Der Minutiendatensatz wird im Zeiterfassungsterminal gespeichert und zum Abgleich des Fingerabdrucks bei der An- und Abmeldung des Mitarbeiters verwendet.

Datenschutzrechtlich handelt es sich bei dem Minutiendatensatz um biometrische Daten, welche zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zählen und als besonders sensible Daten nach der DSGVO einen besonderen Schutz verdienen.

Das ArbG Berlin (Urteil v. 16.10.2019, Az. 29 Ca 5451/19) urteilte, dass die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint nicht für die Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig wäre.

Die wirksame Einwilligung von Arbeitnehmern ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. So sind für die Beurteilung der Freiwilligkeit der Einwilligung die im Beschäftigungsverhältnis bestehende Abhängigkeit der beschäftigten Person sowie die Umstände, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist, zu berücksichtigen (§ 26 Abs. 2 BDSG).

Die betroffenen Arbeitnehmer haben überdies das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Fazit: Keine Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck ohne die wirksam erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers!

Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung DSGVO-konformer Einwilligungserklärungen weiter.

Karoline Nutz
Rechtsanwältin für Datenschutzrecht

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke