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Datenschutz: Die Zeiterfassung per Fingerabdruck

Die digitale Zeiterfassung mittels Fingerprint sichert in vielen Unternehmen die genaue Erhebung und Abrechnung von Arbeitszeiten und schützt Unternehmen davor, dass Mitarbeiter für Kollegen „mitstempeln“. Datenschutzrechtlich bietet sie gleich mehrere Fallstricke:

In der Regel werden bei der Zeiterfassung mittels Fingerprint zunächst aus den Fingerabdrücken die sog. „Minutien“ (individuelle Fingerlinienverzweigungen) extrahiert. Der Minutiendatensatz wird im Zeiterfassungsterminal gespeichert und zum Abgleich des Fingerabdrucks bei der An- und Abmeldung des Mitarbeiters verwendet.

Datenschutzrechtlich handelt es sich bei dem Minutiendatensatz um biometrische Daten, welche zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zählen und als besonders sensible Daten nach der DSGVO einen besonderen Schutz verdienen.

Das ArbG Berlin (Urteil v. 16.10.2019, Az. 29 Ca 5451/19) urteilte, dass die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint nicht für die Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig wäre.

Die wirksame Einwilligung von Arbeitnehmern ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. So sind für die Beurteilung der Freiwilligkeit der Einwilligung die im Beschäftigungsverhältnis bestehende Abhängigkeit der beschäftigten Person sowie die Umstände, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist, zu berücksichtigen (§ 26 Abs. 2 BDSG).

Die betroffenen Arbeitnehmer haben überdies das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Fazit: Keine Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck ohne die wirksam erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers!

Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung DSGVO-konformer Einwilligungserklärungen weiter.

Karoline Nutz
Rechtsanwältin für Datenschutzrecht

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

goertz@goertz-legal.de

Derzeit keine Veranstaltungen!

Aufgrund der Corona-Pandemie planen wir bis auf Weiteres keine Präsenzveranstaltungen in unseren Kanzleiräumlichkeiten.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Görtz Legal Team