Görtz – Legal
DE
EN
Sprache:

31. Januar 2019 - erstellt von Dominik Görtz
BGH-Aktuell: Google – Impressum – Kontakt-Email

Google verliert Rechtsstreit um E-Mail-Adresse im Impressum

Anbieter von Internetdiensten müssen im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben, unter der die Nutzer tatsächlich auch Kontakt mit dem Dienstanbieter aufnehmen können.

Nach dem  Telemediengesetz müssen Internet-Dienstleister ständig eine unmittelbar erreichbare E-Mail-Adresse im Impressum bereit. Die E-Mail muss dem Verbraucher die schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen.

 

Kategorie(n): Tagged With: