Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden- z.B. Heizkosten – ist für die Abrechnung der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche der Immobilie maßgebend. Dies hat der Bundesgerichtshof in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 30.05.2018, Az. VIII ZR […]