Familienrecht – Internationales Privatrecht
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt.
Der Entwurf (BT-Drs. 19/4852 – PDF, 978 KB) dient in erster Linie der Durchführung von zwei EU-Verordnungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Ende Januar 2019 anzuwenden sind, wie sie mitteilt. Dabei gehe es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Daneben solle eine Lücke im deutschen Internationalen Privatrecht geschlossen werden.
juris-Redaktion
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 756 v. 11.10.2018
Rechtsanwältin
Ulla Böhler