OLG Nürnberg Urteil v. 24.04.2018 Az. 6 U 409/17: Die Verwendung einer unzulässigen Abschaltsoftware die dazu führt, dass die Stickoxidwerte eines Fahrzeugsmotors im realen Fahrbetrieb gegenüber dem Prüfstandlauf verschlechtert werden, ist als Sachmangel anzusehen. Es steht der Erheblichkeit des Mangels nicht entgegen, dass die Mangelbeseitigungskosten weniger als ein Prozent des Kaufpreises betragen, wenn der mangel […]