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Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache setzt nicht voraus, dass der Mieter zuvor unter Fristsetzung zur Schadensbeseitigung aufgefordert wurde

Lediglich bei Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungspflichten – wie z.B. bei Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Schönheitsreparaturverpflichtung – muss der Vermieter dem Mieter zunächst die Gelegenheit geben, seine Leistungspflicht zu erfüllen und ihn hierzu unter Fristsetzung auffordern.

Anders ist dies bzgl. der Verpflichtung des Mieters, die Mieträume in Ordnung zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies ist eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht. Beschädigt der Mieter die Mietsache, kann der Vermieter nach seiner Wahl statt der Schadensbeseitigung danach sofort Geldersatz verlangen. Dem Mieter muss nicht zuerst Gelegenheit gegeben werden, den Schaden selbst zu beseitigen.

Vorstehende Grundsätze gelten nach dem Bundesgerichtshof unabhängig davon, ob der Vermieter Schadensersatz bereits vor oder erst nach Rückgabe der Mietsache verlangt.
(BGH, Urteil v. 28.02.2018 – VIII ZR 157/17)

Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

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Aufgrund der Corona-Pandemie planen wir bis auf Weiteres keine Präsenzveranstaltungen in unseren Kanzleiräumlichkeiten.

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Ihr Görtz Legal Team

Informations – und Kontaktbörse

Lernen Sie uns als potenziellen Arbeitgeber auf der Informations- und Kontaktbörse kennen!

26. September 2019, 14-18 Uhr
Haus der Wirtschaft Stuttgart

Nutzen Sie die Möglichkeit, persönlich Kontakt mit uns aufzunehmen und informieren Sie sich vor Ort über Ihre Karrieremöglichkeiten bei uns.

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