Der Koalitionsvertrag der „Großen Koalition“ ist am 12.03.2018 unterzeichnet worden. In den nächsten dreieinhalb Jahren werden im Arbeitsrecht, vor allem im Befristungs- und Teilzeitrecht einige Änderungen auf uns zukommen. Das von der „Großen Koalition“ geplante Reformvorhaben des Teilzeit-und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist sehr umfangreich. Die Regierung plant sowohl sachgrundlose Befristungen als auch Befristungen mit Sachgrund umfassend […]