Sehr geehrte Damen und Herren,
das Corona-Virus hat sich mittlerweile von China ausgebreitet und Europa steht aktuell im Fokus der Pandemie. Die Infektionsfälle haben zuletzt in Deutschland stark zugenommen, worauf nunmehr auch die Behörden mit einschneidenden Maßnahmen reagiert haben. Diesen neuen Anforderungen und den ständig ändernden Gegebenheiten müssen auch wir uns als Rechtsanwaltskanzlei anpassen.
Görtz
Legal legt seit jeher großen Wert auf die bestmögliche Qualität und Verfügbarkeit
unserer Beratungsdienstleistung, aber auch das Wohlergehen unserer Mitarbeiter,
die die Beratung für Sie erbringen und möglich machen. Wir haben bereits in den
letzten Wochen zahlreiche Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt, die die
Fortdauer unserer Beratungsleistung bestmöglich sicherstellen sollen. Gleichwohl
stellt die aktuelle Situation unsere Kanzlei wie unsere Mandanten vor bislang nicht
bekannte und in diesem Ausmaß auch nicht vorhersehbare Herausforderungen.
Bei Görtz
Legal arbeiten wir mit größtem Einsatz daran, diese Herausforderungen zu
bewältigen, um auf lange Sicht unsere Betriebsbereitschaft und damit unsere
Beratungsleistung für Ihre Anliegen sicherstellen zu können.
Welche
Auswirkungen hat dies auf unsere Beratung?
- Unsere Berater sowie das Sekretariat stehen Ihnen über die bekannten Kommunikationskanäle weiterhin zur Verfügung.
- Aktuelle Anfragen zum Corona-Virus betreffen insbesondere das Arbeits-, Datenschutz-, Erb- und Vertragsrecht.
Welche
Auswirkungen hat das Corona-Virus für Unternehmen?
- Die WHO und die staatlichen Behörden stufen den durch das Corona-Virus hervorgerufenen Krankheitsausbrauch als internationale gesundheitliche Notlage ein. Die aktuelle Notlage sehen wir entsprechend der ganz allgemeinen Meinung im Kollegenkreis für Unternehmen als einen Fall der Höheren Gewalt (Force Majeure) an. Dies wirkt sich unmittelbar auf bestehende Verträge, Leistungspflichten, offene Bestellungen und dergleichen aus.
- Unternehmen müssen mit erheblichen Einschränkungen und Engpässen in der Lieferkette, Logistik wie auch der eigenen Betriebstätigkeit und Produktion rechnen und sich darauf einstellen. Sofern dies nicht bereits geschehen ist, sind notwendige Anpassungen vornehmen und geeignete Vorsorgemaßnahmen treffen.
- Informieren Sie bitte Ihre Kunden über absehbare Leistungs-/Lieferverzögerungen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden
Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat bzw. Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
Wir werden Sie weiterhin auf dem
Laufenden halten und Sie in dieser Situation bestmöglich unterstützen.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Görtz
Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht