Görtz – Legal
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Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache setzt nicht voraus, dass der Mieter zuvor unter Fristsetzung zur Schadensbeseitigung aufgefordert wurde

Lediglich bei Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungspflichten – wie z.B. bei Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Schönheitsreparaturverpflichtung – muss der Vermieter dem Mieter zunächst die Gelegenheit geben, seine Leistungspflicht zu erfüllen und ihn hierzu unter Fristsetzung auffordern.

Anders ist dies bzgl. der Verpflichtung des Mieters, die Mieträume in Ordnung zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies ist eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht. Beschädigt der Mieter die Mietsache, kann der Vermieter nach seiner Wahl statt der Schadensbeseitigung danach sofort Geldersatz verlangen. Dem Mieter muss nicht zuerst Gelegenheit gegeben werden, den Schaden selbst zu beseitigen.

Vorstehende Grundsätze gelten nach dem Bundesgerichtshof unabhängig davon, ob der Vermieter Schadensersatz bereits vor oder erst nach Rückgabe der Mietsache verlangt.
(BGH, Urteil v. 28.02.2018 – VIII ZR 157/17)

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke

Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

goertz@goertz-legal.de