Mit Urteil vom 12.07.2018 (Az.: III ZR 183/17) hat der BGH entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese damit einen Anspruch gegenüber dem Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorhandenen Kommunikationsinhalte haben. Eine Mutter […]