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Vertriebsrecht: Ausgleichsanspruch von Handelsvertretern und Vertragshändlern:

Gilt ein Kunde als Neukunde, auch wenn dessen Umsatz nicht verdoppelt wurde?

Nach § 89 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HGB erhält ein Handelsvertreter und ein ihm rechtlich gleichzusetzender Vertragshändler einen Ausgleichsanspruch für von ihm neu geworbene Kunden, aus deren Geschäftsverbindung der Unternehmer auch noch nach Beendigung des Vertriebsverhältnisses Vorteile ziehen kann.

Neu geworbenen Kunden stehen für die Berechnung des Ausgleichsanspruches auch solche Kunden gleich, mit denen der Handelsvertreter bzw. Vertragshändler die Geschäftsbeziehung nach § 89 b Abs. 1 S. 2 HGB „wesentlich“ erweitert hat, sogenannte „intensivierte Altkunden“.

In der Rechtsprechung im Vertriebsrecht für Handelsvertreter wurde eine „wesentliche“ Erweiterung zumindest immer dann angenommen, wenn die Umsätze eines schon zuvor beim Unternehmer geführten Kunden nach Tätigwerden des Handelsvertreters bzw. Vertragshändlers verdoppelt, also um 100 % gesteigert, wurden.

Dass diese verallgemeinernde Faustformel keine Stütze in der Handelsvertreter-Richtlinie (86/653/EWG), aus der der deutsche Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB entstanden ist, findet, greift nun das OLG Celle (Az.: 11 U 88/16) auf. Eine wesentliche Erweiterung der Geschäftsverbindung mit dem Kunden und damit die Berücksichtigung eines Kunden bei einem Ausgleichsanspruch könne vielmehr auch dann schon angenommen werden, wenn eine Umsatzsteigerung unterhalb der Verdoppelungsmarke verbleibe. Demnach sah das OLG Celle eine wesentliche Erweiterung der Geschäftsverbindung schon ab einer Umsatzsteigerung von 50 %.

Für die Praxis bleibt nun abzuwarten, ob sich auch andere Oberlandesgerichte dieser Auffassung anschließen werden. Dass eine feste Grenze – 100 % – als Pauschalbetrachtung zur Bestimmung der wesentlichen Geschäftserweiterung nicht geeignet ist, wurde jedenfalls auch schon vor der Entscheidung des OLG Celle in der juristischen Literatur kritisiert.

Anwaltskanzlei im Vertriebsrecht & Internaionalen Wirtschaftsrecht
Stuttgart & Heilbronn

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke