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8. Oktober 2018 - erstellt von Dominik Görtz
Arbeitsrecht: Risiko beim Einsatz von Subunternehmen – 24.10.2018

Veranstaltung zum Arbeitsrecht von Görtz Rechtsanwälte und der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen am 24.10.2018 in Esslingen

Bedingt durch eine gute Beschäftigungssituation ist es zurzeit für Unternehmen schwierig, gute Mitarbeiter zu finden. Der Kostendruck bewegt gerade die kleineren Unternehmen dazu, auf Subunternehmer- bzw. Werkverträge auszuweichen, anstatt Mitarbeiter fest anzustellen. Auch wenn der Einsatz von Subunternehmern sich auf den ersten Blick „lohnt“, birgt er jedoch hohe Risiken:

Im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen (Betriebs-)Prüfung werden gerade solche, oft nur mündlich geschlossenen Subunternehmer- bzw. Werkverträge mit Einzelunternehmern unter die Lupe genommen, um dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit nachzugehen. Dann können Unternehmen hohe Nachzahlungen oder gar Geldbußen drohen.

Vortragsinhalte
 Subunternehmervertrag: Risiken der falschen Einordnung des Vertragsverhältnisses
 Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit, (Schein-)Werkvertrag bzw. verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
 Rechtsfolgen der Scheinselbstständigkeit und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung
 Möglichkeiten zur Risikobegrenzung im Rahmen eines Subunternehmervertrages

Vorteile für Ihr Unternehmen

> Sie lernen anhand von Beispielen aus Rechtsprechung und Praxis die Kriterien für die Abgrenzung der Scheinselbstständigkeit und verdeckten Arbeitnehmerüberlassung beim Einsatz von Subunternehmern kennen. Danach können Sie für Ihr Unternehmen die drohenden finanziellen Risiken abschätzen.

> Sie erhalten rechtliche Hinweise und Tipps zur Vertragsgestaltung und zur praktischen Handhabung der Vertragsverhältnisse, die es Ihnen ermöglichen werden, selbstständige Subunternehmer in der Praxis rechtssicher einzusetzen, um etwaige Haftungsfallen zu vermeiden.

Die Veranstaltung im Arbeitsrecht richtet sich an Firmeninhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Personal-verantwortliche und selbstständige Handwerker.

Rechtsanwältin
Natalia Dinnebier

Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht & Vertragsrecht
Stuttgart & Heilbronn

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