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Vertriebsrecht: Ausgleichsanspruch von Handelsvertretern und Vertragshändlern:

Gilt ein Kunde als Neukunde, auch wenn dessen Umsatz nicht verdoppelt wurde?

Nach § 89 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HGB erhält ein Handelsvertreter und ein ihm rechtlich gleichzusetzender Vertragshändler einen Ausgleichsanspruch für von ihm neu geworbene Kunden, aus deren Geschäftsverbindung der Unternehmer auch noch nach Beendigung des Vertriebsverhältnisses Vorteile ziehen kann.

Neu geworbenen Kunden stehen für die Berechnung des Ausgleichsanspruches auch solche Kunden gleich, mit denen der Handelsvertreter bzw. Vertragshändler die Geschäftsbeziehung nach § 89 b Abs. 1 S. 2 HGB „wesentlich“ erweitert hat, sogenannte „intensivierte Altkunden“.

In der Rechtsprechung im Vertriebsrecht für Handelsvertreter wurde eine „wesentliche“ Erweiterung zumindest immer dann angenommen, wenn die Umsätze eines schon zuvor beim Unternehmer geführten Kunden nach Tätigwerden des Handelsvertreters bzw. Vertragshändlers verdoppelt, also um 100 % gesteigert, wurden.

Dass diese verallgemeinernde Faustformel keine Stütze in der Handelsvertreter-Richtlinie (86/653/EWG), aus der der deutsche Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB entstanden ist, findet, greift nun das OLG Celle (Az.: 11 U 88/16) auf. Eine wesentliche Erweiterung der Geschäftsverbindung mit dem Kunden und damit die Berücksichtigung eines Kunden bei einem Ausgleichsanspruch könne vielmehr auch dann schon angenommen werden, wenn eine Umsatzsteigerung unterhalb der Verdoppelungsmarke verbleibe. Demnach sah das OLG Celle eine wesentliche Erweiterung der Geschäftsverbindung schon ab einer Umsatzsteigerung von 50 %.

Für die Praxis bleibt nun abzuwarten, ob sich auch andere Oberlandesgerichte dieser Auffassung anschließen werden. Dass eine feste Grenze – 100 % – als Pauschalbetrachtung zur Bestimmung der wesentlichen Geschäftserweiterung nicht geeignet ist, wurde jedenfalls auch schon vor der Entscheidung des OLG Celle in der juristischen Literatur kritisiert.

Anwaltskanzlei im Vertriebsrecht & Internaionalen Wirtschaftsrecht
Stuttgart & Heilbronn

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

goertz@goertz-legal.de

Derzeit keine Veranstaltungen!

Aufgrund der Corona-Pandemie planen wir bis auf Weiteres keine Präsenzveranstaltungen in unseren Kanzleiräumlichkeiten.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Görtz Legal Team