Eine Erblasserin hatte Ihrer Schwester als Alleinerbin eine verwahrloste Wohnung hinterlassen. In Anbetracht dessen vermutete die Erbin, dass der Nachlass der Erblasserin insgesamt überschuldet ist und schlug ihr Erbe aus, ohne sich zuvor jedoch hinreichend über das tatsächliche Nachlassvermögen informiert zu haben. Eine im Anschluss an die Ausschlagung von Seiten des Nachlassgerichts eingesetzte Nachlasspflegerin stellt […]