Görtz – Legal
DE
EN
Sprache:

12. August 2019 - erstellt von Dominik Görtz
Schadensersatz für fehlerhafte Hüftprothesen

Das LG Freiburg hat einen international tätigen Hersteller von Hüftprothesen mit Urteil vom 06.08.2019 wegen fehlerhafter Implantate erneut zur Zahlung von Schmerzensgeld sowie Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Freiburg hat den Klägerinnen Schmerzensgeldbeträge zwischen 17.500 und 25.000 Euro sowie weiteren Schadensersatz zugesprochen.

Nach Überzeugung des Landgerichts weisen die Hüftprothesen, die heute nicht mehr vertrieben werden, einen Produktfehler auf, für den die schweizerische Muttergesellschaft als Herstellerin und die deutsche Tochtergesellschaft, die die Prothese in Deutschland vertrieben hat, einstehen müssen.

Die jüngsten Verurteilungen stützten sich daneben auch auf das Argument, dass der gesamte Prothesentyp ein zu hohes Versagensrisiko aufweise. Damit müsse der Hersteller grundsätzlich Schmerzensgeld bezahlen, wenn sich der Träger dieses Prothesentyps aus Angst vor einem Prothesenversagen zu einem operativen Prothesenwechsel entschließe, unabhängig davon, ob erhöhter Metallabrieb vorliege oder nicht.

Kategorie(n): Tagged With: