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21. November 2019 - erstellt von Dominik Görtz
Incoterms 2020

Die wichtigsten Änderungen Die ICC (International Chamber of Commerce) hat die in unternehmerischen AGB üblicherweise verwendeten Incoterms aktualisiert. Neben der klareren Verteilung von Sicherheitsanforderungen und deren Kosten, ergeben sich Änderungen insbesondere bezüglich der Klauseln DAT, FCA, CIF und CIP.

DAT wird zu DPU

Die Klausel DAT (Delivered at Terminal) heißt nun DPU (Delivered at Place), wodurch klargestellt wird, dass jeder beliebige vereinbarte Ort Bestimmungsort der Ware sein kann.

FCA: Ausstellung und Übergabe eines Bordkonossements

Im Rahmen der Klausel FCA kann künftig eine neue Option gewählt werden: Käufer und Verkäufer können vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware auszustellen, welches in der Regel zur Bedienung eines Akkreditivs benötigt wird. Der Verkäufer ist entsprechend verpflichtet, dieses Bordkonossement dem Käufer zu übergeben. Diese Option ist nicht wirklich neu, ist nun aber ausdrücklich in den Incoterms 2020 so vorgesehen.

CIF und CIP: Versicherungsschutz angepasst

Bei der Bestimmung CIF bleibt die bisherige Mindestdeckungssumme aktiv, bei CIP entspricht eine umfassendere „All-Risk“-Deckung nun dem Standard.

Beförderung mit eigenen Verkehrsmitteln

Die Incoterms 2020 sehen künftig die Möglichkeit vor, entweder einen Beförderungsvertrag abzuschließen oder aber die Beförderung selbst zu organisieren.

Praxishinweis:

Ab dem 01. Januar 2020 neu geschlossene Kaufverträge sollten daher auf die Incoterms 2020 Bezug nehmen, statt auf die Vorgängerregelungen aus dem Jahr 2010, z.B.: „EXW Stuttgart Incoterms 2020“. Bestehende Verträge mit Bezugnahme auf die Incoterms-Klauseln 2010 haben natürlich immer noch Bestand – mit den Inhalten des Regelwerkes der Incoterms 2010. Weitere wichtige Regelungsinhalte für Vertriebsverträge, die von der Vereinbarung von Incoterms – gleich welcher Fassung – nicht umfasst sind, sind insbesondere Klauseln zum Vertragsabschluss, der Zahlungsabwicklung und der Haftung. Diese sollten Sie unbedingt und möglichst zu Ihren Gunsten aufnehmen.

Jasmin Braunisch

Rechtsanwältin

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