Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss zum Designrecht eine Leitsatzentscheidung gefällt und damit die sogenannte Schnittmengentheorie gekippt. Er entschied, dass ein Design nichtig ist, wenn bei der Anmeldung eines Einzeldesigns mehrere Ausführungen des Produkts mit abweichenden Merkmalen eingereicht werden. In einem solchen Fall stelle das Design keinen einheitlichen Schutzgegenstand dar und sei somit nicht schutzfähig, entschied der Bundesgerichtshof (Az. I ZB 25/18). Damit gibt der BGH seine Schnittmengentheorie auf, die er 2001 mit der sogenannten Sitz-Liegemöbel-Entscheidung entwickelt hatte.
JUVE 19.07.2019