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Änderungen ab Januar 2020 für den Online-Handel: Aus der allgemeinen Streitschlichtungsstelle wird die Universalschlichtungsstelle

Seit 2016 haben Verbraucher und Shop-Betreiber die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten über die „OS-Plattform“ (=Plattform der Online-Streitbeilegung) zu regeln. Unternehmer mit eigener Webseite oder AGB haben den Verbraucher entsprechend in Kenntnis zu setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).

Zum 1. Januar 2020 wird der Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle einrichten. Aufgrund des ausreichenden Schlichtungsangebots durch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle hatten die Länder bislang von der Einrichtung ergänzender Schlichtungsstellen abgesehen. Mit der Änderung des VSBG soll die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe deshalb nun auf den Bund übertragen werden.

Im Zuge der Gesetzesänderung wird das Zentrum für Schlichtung e. V. ab Januar 2020 nicht mehr als Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, sondern als Universalschlichtungsstelle tätig.

Abmahnungen vorbeugen

Sollten Sie bisher zur Information über die Alternativen Streitbeilegung verpflichtet gewesen sein, müssen Sie ab 01.01.20202 die Angaben zur zuständigen Schlichtungsstelle auf Ihrer Website im Impressum, in Ihren AGB, usw. ändern, um Abmahnungen vorzubeugen.

Statt der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl zu benennen.

Karoline Nutz
Rechtsanwältin für IT-Recht

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke