Seit 2016 haben Verbraucher und Shop-Betreiber die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten über die „OS-Plattform“ (=Plattform der Online-Streitbeilegung) zu regeln. Unternehmer mit eigener Webseite oder AGB haben den Verbraucher entsprechend in Kenntnis zu setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Zum 1. Januar 2020 wird der Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle einrichten. Aufgrund des ausreichenden Schlichtungsangebots durch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle hatten die Länder bislang von der Einrichtung ergänzender Schlichtungsstellen abgesehen. Mit der Änderung des VSBG soll die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe deshalb nun auf den Bund übertragen werden.
Im Zuge der Gesetzesänderung wird das Zentrum für Schlichtung e. V. ab Januar 2020 nicht mehr als Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, sondern als Universalschlichtungsstelle tätig.
Abmahnungen vorbeugen
Sollten Sie bisher zur Information über die Alternativen Streitbeilegung verpflichtet gewesen sein, müssen Sie ab 01.01.20202 die Angaben zur zuständigen Schlichtungsstelle auf Ihrer Website im Impressum, in Ihren AGB, usw. ändern, um Abmahnungen vorzubeugen.
Statt der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl zu benennen.
Karoline Nutz
Rechtsanwältin für IT-Recht