Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache gegen Kautionsrückzahlungsanspruch In Abänderung der bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Vermieter nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses auch dann noch gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters mit Schadensersatzansprüchen aufgrund Beschädigung des Mietobjekts aufrechnen können, wenn sie erst nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist nach § 548 Abs. 1 BGB […]