1. Werden elektrische Betriebsmittel als Bauteile in ein elektrisches Gerät eingebaut, kann auf diesen die CE-Kennzeichnung gerechtfertigt sein. Dies setzt voraus, dass das Bauteil eigene Merkmale aufweist, die im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen kontrolliert werden können. 2. Steckverbindergehäuse sind mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, wenn sie über selbständig prüfbare Sicherheitsmerkmale verfügen, deren Konformität bei ordnungsgemäßem […]