Görtz – Legal
DE
EN
Sprache:

17. September 2024 - erstellt von Dominik Görtz
Maklerrecht – Auskunftspflicht des Maklers bei Doppeltätigkeit

Maklerrecht – Auskunftspflicht des Maklers bei Doppeltätigkeit 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für den Fall der sukzessiven Doppelbeauftragung entschieden, dass ein Makler auf Verlangen seines Kunden nach § 656c BGB verpflichtet ist, den mit dem anderen Maklerkunden abgeschlossenen Maklervertrag vorzulegen. Solange der Makler dem Verlangen des Kunden auf Vorlage des Vertrags nicht nachkommt, steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht an der Maklerprovision zu. Eine dennoch erhobene Klage auf Zahlung der Maklerprovision ist dann als unbegründet abzuweisen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.03.2024, Az. I ZR 185/22

Nähere Ausführungen dazu entnehmen Sie bitte:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auskunftspflicht-des-maklers-bei-doppeltaetigkeit-fuer-verkaeufer-und-kaeufer-231744.html

Kategorie(n): Tagged With: