Görtz – Legal
DE
EN
Sprache:

20. November 2024 - erstellt von Dominik Görtz
Pflicht zur CE-Kennzeichnung von mehrteiligen Gehäusen für Elektrogeräte und -baugruppen (Niederspannungs-Richtlinie 2014/35/EU)?

1.

Werden elektrische Betriebsmittel als Bauteile in ein elektrisches Gerät eingebaut, kann auf diesen die CE-Kennzeichnung gerechtfertigt sein. Dies setzt voraus, dass das Bauteil eigene Merkmale aufweist, die im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen kontrolliert werden können.

2.

Steckverbindergehäuse sind mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, wenn sie über selbständig prüfbare Sicherheitsmerkmale verfügen, deren Konformität bei ordnungsgemäßem Einbau nicht beeinträchtigt werden kann.

 

OLG Köln Urteil v. 05.07.2019 I-6 U 21/15

Kategorie(n): Tagged With: