Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Beschluss vom 06.06.2018, Az. 1 BvR 1375/14) kann als Katalysator für die von der Großen Koalition für die kommende Legislaturperiode geplante Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar das in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthaltene Vorbeschäftigungsverbot als verfassungsgemäß eingestuft, allerdings hat es die […]