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Rechtsanwalt für Werkvertragsrecht

Seit vielen Jahren beraten und vertreten die Rechtsanwälte von Görtz Legal Unternehmen wie auch Privatpersonen in allen Fragestellungen des Werkvertragsrechts.

Das Werkvertragsrecht unterscheidet sich insoweit vom „klassischen“ Kaufrecht, als dass im Werkvertragsrecht die Herstellung eines konkreten Produktes (z.B. Einbauschrankes, Bauwerks, Schmuckstücks, Erstellung von Gutachten und Verträgen) oder dessen Reparatur geschuldet wird.

Zwar ist das Werkrecht in Teilen mit den Regelungen des Kaufrechts identisch, weist jedoch in entscheidenden Bereichen Besonderheiten auf, die es zu beachten gilt (z.B.):

  • Abnahme
  • Gewährleistungsrechte
  • Verjährungsregelung
  • Vergütung

Die Anwälte von Görtz Legal unterstützen Sie bei der Geltendmachung wie auch Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte unter Berücksichtigung der werkvertraglichen Besonderheiten.