Das Landgericht (LG) Hannover hat im Rechtsstreit zwischen der Stadt Göttingen und dem LKW-Hersteller MAN jüngst überraschend ein Grundurteil verkündet, wonach es einen Großteil der Ansprüche der Stadt Göttingen für begründet hält (Aktenzeichen 18 O 8/17). Die Rechtskraft dieses Urteils wird aber so bald nicht erwartet, da MAN voraussichtlich Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Celle einlegen wird.
Die Stadt Göttingen als Klägerin forderte von dem beklagten LKW-Hersteller MAN Schadensersatz in Höhe von 335.000 EUR, weil dieser ein Kartell gebildet habe. Hintergrund des Schadensersatzanspruches ist der Bezug von MAN-LKW und Fahrgestellen durch die Stadt Göttingen für die städtische Feuerwehr und die Müllabfuhr.
Der Einwand von MAN und anderen LKW-Herstellern in vergleichbaren Verfahren, dass die Abnehmer – und so auch die Stadt Göttingen – keinen Schaden erlitten haben, weist das Gericht zurück. MAN argumentierte, dass selbst wenn ein Schaden vorgelegen habe, dieser an die jeweiligen Kunden der Stadt Göttingen weitergereicht worden wäre. Jenes Argument ließ das Gericht bei dem Vorliegen des Endkundenverhältnisses zwischen Stadt und Gebührenzahler der Müllabfuhr jedoch nicht gelten. Die LKWs werden hier gerade nicht an eigene Kunden der Stadt Göttingen weiterverkauft, welche im Konkurrenzverhältnis zu dieser stehen. Eine andere Betrachtung kann sich dennoch in weiteren LKW-Kartellverfahren aus dem Vorhandensein von Endkunden außerhalb einer solchen öffentlich-rechtlichen Beziehung ergeben.
Abgelehnt wurden in hiesigem Urteil hingegen nur die Teile des Schadensersatzes, welchen Beschaffungsvorgänge zwischen der Stadt Göttingen und MAN außerhalb des Kartellzeitraumes zugrunde lagen.
Über die konkrete Höhe des Schadens wird nun in einer gesonderten und aller Wahrscheinlichkeit nach langwierigen Verhandlung entschieden werden.
Jasmin Braunisch
Rechtsanwältin