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„Böswillige“ Schenkungen zu Gunsten der neuen Lebensgefährtin

In seiner Entscheidung vom 12.09.2017 (Az.: 10 U 75/16) verurteilte das OLG Hamm die Lebensgefährtin des Vaters des Klägers zur Herausgabe von Schenkungen im Höhe von insgesamt rund 250.000 €.

Dem Urteil lag nachfolgender (vereinfacht dargestellter) Sachverhalt zu Grunde.

Die Eltern des Klägers hatten sich im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testamentes zunächst gegenseitig als Alleinerben des jeweils Erstverstorbenen eingesetzt und den Kläger zum Schlusserben des Längerlebenden bestimmt.

Nach dem Tod der Mutter, lernte der Vater seine neue Lebensgefährtin (die spätere Beklagte) kennen und schenkte dieser Vermögenswerte nach und nach Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 250.000 €. Hintergrund der Übertragung der Vermögenswerte auf die Lebensgefährtin war, dass sich der Vater von seinem Sohn enttäuscht sah und daher sein „Restvermögen entsorgen“ wollte um es einer Vererbung auf den Kläger nach seinem Ableben zu entziehen.

Nach dem Tod des Vaters forderte der Kläger von der Lebensgefährtin die Herausgabe der erhaltenen Schenkungen.

Das OLG Hamm gab dem Kläger Recht und verurteilte die Beklagte zur Rückgabe der erhaltenen Geschenke. In seiner Entscheidung stützt sich das Gericht auf die Regelung des § 2287 BGB. Danach kann ein Vertragserbe (hier der Kläger) nach dem Anfall der Erbschaft vom beschenkten die Herausgabe eines Geschenkes verlangen, wenn der Erblasser im Wege der Schenkung in der Absicht gehandelt hatte, den Vertragserben zu beeinträchtigen.

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke