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9. Oktober 2019 - erstellt von Dominik Görtz
Abmahnung für die Nutzung einer Datenschutzerklärung aus dem AdSimple Datenschutz – Generator

Abmahnungen wegen fehlender Quellverweisung und Verlinkung im Rahmen einer Datenschutzerklärung werden derzeit durch die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer und Beyer aus München versendet.

Die abmahnenden Rechtsanwälte handeln dabei für die österreichische AdSimple GmbH, die auf der Website adsimple.de einen kostenlosen „Datenschutz Generator“ zur Verfügung stellt, mit welchem schnell und einfach Datenschutzerklärungen für die eigene Homepage generiert werden können.

Die abgemahnten Nutzer dieses Datenschutz-Generators haben die Datenschutzerklärung auf ihrer eigenen Homepage eingepflegt – allerdings ohne die Kennzeichnung mit einem Quellverweis und einem werblichen Link. Dies sehen die Nutzungsbedingungen des Datenschutz-Generators aber vor. Infolgedessen wurden sie durch die von AdSimple beauftragten Rechtsanwälte abgemahnt.

Auf Grundlage von Verstößen gegen das Urheberrecht, die Vertragsbedingungen und das Wettbewerbsrecht, werden Unterlassungs- und Auskunftsansprüche gefordert.

Des Weiteren werden Zahlungsansprüche in Höhe von EUR 2.659,- geltend gemacht, sofern nicht innerhalb einer zehntägigen Frist das pauschale Vergleichsangebot, dass die Zahlung von EUR 1.500,- und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorsieht, angenommen wird.

Wenn Sie abgemahnt wurden…

sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Ansonsten droht ein gerichtliches Verfahren.

Uns liegen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der oben beschriebenen Abmahnungen vor – auch wenn es aus Kosten- und Zeitgründen für den Einzelnen sinnvoll erscheinen kann, das Angebot anzunehmen.

Gerne helfen wir Ihnen weiter und besprechen mit Ihnen im Rahmen einer Erstberatung mögliche Vorgehensweisen.

Stuttgart, den 09.10.2019
Karoline Nutz                      
– Rechtsanwältin –