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Abmahnung für die Nutzung einer Datenschutzerklärung aus dem AdSimple Datenschutz – Generator

Abmahnungen wegen fehlender Quellverweisung und Verlinkung im Rahmen einer Datenschutzerklärung werden derzeit durch die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer und Beyer aus München versendet.

Die abmahnenden Rechtsanwälte handeln dabei für die österreichische AdSimple GmbH, die auf der Website adsimple.de einen kostenlosen „Datenschutz Generator“ zur Verfügung stellt, mit welchem schnell und einfach Datenschutzerklärungen für die eigene Homepage generiert werden können.

Die abgemahnten Nutzer dieses Datenschutz-Generators haben die Datenschutzerklärung auf ihrer eigenen Homepage eingepflegt – allerdings ohne die Kennzeichnung mit einem Quellverweis und einem werblichen Link. Dies sehen die Nutzungsbedingungen des Datenschutz-Generators aber vor. Infolgedessen wurden sie durch die von AdSimple beauftragten Rechtsanwälte abgemahnt.

Auf Grundlage von Verstößen gegen das Urheberrecht, die Vertragsbedingungen und das Wettbewerbsrecht, werden Unterlassungs- und Auskunftsansprüche gefordert.

Des Weiteren werden Zahlungsansprüche in Höhe von EUR 2.659,- geltend gemacht, sofern nicht innerhalb einer zehntägigen Frist das pauschale Vergleichsangebot, dass die Zahlung von EUR 1.500,- und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorsieht, angenommen wird.

Wenn Sie abgemahnt wurden…

sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Ansonsten droht ein gerichtliches Verfahren.

Uns liegen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der oben beschriebenen Abmahnungen vor – auch wenn es aus Kosten- und Zeitgründen für den Einzelnen sinnvoll erscheinen kann, das Angebot anzunehmen.

Gerne helfen wir Ihnen weiter und besprechen mit Ihnen im Rahmen einer Erstberatung mögliche Vorgehensweisen.

Stuttgart, den 09.10.2019
Karoline Nutz                      
– Rechtsanwältin –

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke