Görtz – Legal
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Abmahnung für die Nutzung einer Datenschutzerklärung aus dem AdSimple Datenschutz – Generator

Abmahnungen wegen fehlender Quellverweisung und Verlinkung im Rahmen einer Datenschutzerklärung werden derzeit durch die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer und Beyer aus München versendet.

Die abmahnenden Rechtsanwälte handeln dabei für die österreichische AdSimple GmbH, die auf der Website adsimple.de einen kostenlosen „Datenschutz Generator“ zur Verfügung stellt, mit welchem schnell und einfach Datenschutzerklärungen für die eigene Homepage generiert werden können.

Die abgemahnten Nutzer dieses Datenschutz-Generators haben die Datenschutzerklärung auf ihrer eigenen Homepage eingepflegt – allerdings ohne die Kennzeichnung mit einem Quellverweis und einem werblichen Link. Dies sehen die Nutzungsbedingungen des Datenschutz-Generators aber vor. Infolgedessen wurden sie durch die von AdSimple beauftragten Rechtsanwälte abgemahnt.

Auf Grundlage von Verstößen gegen das Urheberrecht, die Vertragsbedingungen und das Wettbewerbsrecht, werden Unterlassungs- und Auskunftsansprüche gefordert.

Des Weiteren werden Zahlungsansprüche in Höhe von EUR 2.659,- geltend gemacht, sofern nicht innerhalb einer zehntägigen Frist das pauschale Vergleichsangebot, dass die Zahlung von EUR 1.500,- und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorsieht, angenommen wird.

Wenn Sie abgemahnt wurden…

sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Ansonsten droht ein gerichtliches Verfahren.

Uns liegen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der oben beschriebenen Abmahnungen vor – auch wenn es aus Kosten- und Zeitgründen für den Einzelnen sinnvoll erscheinen kann, das Angebot anzunehmen.

Gerne helfen wir Ihnen weiter und besprechen mit Ihnen im Rahmen einer Erstberatung mögliche Vorgehensweisen.

Stuttgart, den 09.10.2019
Karoline Nutz                      
– Rechtsanwältin –

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke

Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

goertz@goertz-legal.de