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Diskriminierungsverbot im Online-Handel: Die neue EU-Geoblocking-VO

Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft tritt am 3. Dezember 2018 die neue EU-Geoblocking-VO (Verordnung EU 2018/302) in Kraft und soll im grenzüberschreitenden, europäischen Handel die Diskriminierung von Kunden aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung verhindern. Online-Händler werden damit verpflichtet, an jeden Kunden innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zu den gleichen Bedingungen zu verkaufen wie an nationale Kunden.

Beim sog. „Geoblocking“ wird zunächst durch Auslesung der Länderkennung der IP-Adresse der Standort des Kunden ermittelt, um sodann bestimmten Kundengruppen den Zutritt zu Internetinhalten zu verwehren oder ihn auf andere (landesspezifische) Internetinhalte mit anderen Konditionen weiterzuleiten.

Durch die Geoblocking-VO werden ab 3.12.2018 Beschränkungen sowie Zugangssperren zu Online-Benutzeroberflächen (z.B. Onlineshop, Apps, Online-Marktplätze) für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU verboten. Überdies wird die Verwendung verschiedener AGB oder die verweigerung länderspezifischer Zahlungsmittel den Geoblocking-Maßnahmen gleichgestellt.

Die Verbote der Geoblocking-VO im Überblick:

  • Verbot der Sperrung oder der Beschränkung des Zugangs von Kunden anderer Mitgliedstaaten zu Internetinhalten
  • Verbot der Weiterleitung von Kunden aus anderen Mitgliedstaaten auf spezifische Länderversionen – außer der Kunde hat der Weiterleitung ausdrücklich zugestimmt
  • Verbot der Anwendung unterschiedlicher Verkaufsbedingungen (Preise, Zahlungsbedingungen, u.a.)
  • Verbot der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen für den Zahlungsvorgang

Die Verordnung gilt unter anderem nicht für Gesundheitsleistungen, soziale Dienste, Finanzdienstleistungen, Beförderungsleistungen und Streaming-/Download-Angebote für urheberrechtlich geschützte Werke. Allerdings ist die Geltung im B2C- & B2B-Gewerbe möglich! Gegenüber Unternehmenskunden ist die Geoblocking-VO daher nicht zu vernachlässigen, soweit diese Waren oder Dienstleistungen für den Eigengebrauch (als Endkunden) kaufen.

Online-Händler sollten jetzt zum einen technisch eingerichtete Diskriminierungsmaßnahmen im Online-Shop beseitigen. Andererseit sind AGB daraufhin zu überprüfen, ob sie Kunden in verbotener Weise diskriminieren. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Verstöße gegen die Geoblocking-VO künftig bußgeldbewehrt und über das Wettbewerbsrecht abmahnfähig sind!

 


Karoline Nutz
-Rechtsanwältin-

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

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Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

goertz@goertz-legal.de