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Diskriminierungsverbot im Online-Handel: Die neue EU-Geoblocking-VO

Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft tritt am 3. Dezember 2018 die neue EU-Geoblocking-VO (Verordnung EU 2018/302) in Kraft und soll im grenzüberschreitenden, europäischen Handel die Diskriminierung von Kunden aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung verhindern. Online-Händler werden damit verpflichtet, an jeden Kunden innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zu den gleichen Bedingungen zu verkaufen wie an nationale Kunden.

Beim sog. „Geoblocking“ wird zunächst durch Auslesung der Länderkennung der IP-Adresse der Standort des Kunden ermittelt, um sodann bestimmten Kundengruppen den Zutritt zu Internetinhalten zu verwehren oder ihn auf andere (landesspezifische) Internetinhalte mit anderen Konditionen weiterzuleiten.

Durch die Geoblocking-VO werden ab 3.12.2018 Beschränkungen sowie Zugangssperren zu Online-Benutzeroberflächen (z.B. Onlineshop, Apps, Online-Marktplätze) für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU verboten. Überdies wird die Verwendung verschiedener AGB oder die verweigerung länderspezifischer Zahlungsmittel den Geoblocking-Maßnahmen gleichgestellt.

Die Verbote der Geoblocking-VO im Überblick:

  • Verbot der Sperrung oder der Beschränkung des Zugangs von Kunden anderer Mitgliedstaaten zu Internetinhalten
  • Verbot der Weiterleitung von Kunden aus anderen Mitgliedstaaten auf spezifische Länderversionen – außer der Kunde hat der Weiterleitung ausdrücklich zugestimmt
  • Verbot der Anwendung unterschiedlicher Verkaufsbedingungen (Preise, Zahlungsbedingungen, u.a.)
  • Verbot der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen für den Zahlungsvorgang

Die Verordnung gilt unter anderem nicht für Gesundheitsleistungen, soziale Dienste, Finanzdienstleistungen, Beförderungsleistungen und Streaming-/Download-Angebote für urheberrechtlich geschützte Werke. Allerdings ist die Geltung im B2C- & B2B-Gewerbe möglich! Gegenüber Unternehmenskunden ist die Geoblocking-VO daher nicht zu vernachlässigen, soweit diese Waren oder Dienstleistungen für den Eigengebrauch (als Endkunden) kaufen.

Online-Händler sollten jetzt zum einen technisch eingerichtete Diskriminierungsmaßnahmen im Online-Shop beseitigen. Andererseit sind AGB daraufhin zu überprüfen, ob sie Kunden in verbotener Weise diskriminieren. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Verstöße gegen die Geoblocking-VO künftig bußgeldbewehrt und über das Wettbewerbsrecht abmahnfähig sind!

 


Karoline Nutz
-Rechtsanwältin-

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke